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Urne Zuhause?

Immer mehr Angehörige wünschen sich, nach der Einäscherung des Verstorbenen die Urne mit dessen Asche zu Hause auf zu bewahren. Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht gestattet die Urne eines Angehörigen Zuhause zu verwahren.

Hierfür gibt es auch keine Ausnahmen!
In Deutschland stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Natürlich anders in der Schweiz. Dort können die Angehörigen frei über die Urnenasche verfügen.

Die Urnenasche kann man zu einem späteren Zeitpunkt, nach der Trauerbewältigung, auf einer Almwiese in den Schweizer Bergen beisetzen lassen.

Hinweis:
Im Falle der Übergabe der Urne an Angehörige in der Schweiz ist es rechtlich nicht zulässig, diese nach Deutschland einzuführen.

Gerne erklären wir Ihnen, in einem persönlichen Gespräch bei uns vor Ort oder natürlich auch in einer telefonischen Beratung, alles zu dieser Bestattungsart.